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Seite: Pura Raza Española - Körverordnung

Körverordnung und Bewertungssystem der Basiskörung



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Qualifikationssystem

In Übereinstimmung mit dem Rassestandard wird die Qualifizierung der Spanischen Rasse durch ein Klassensystem vorgenommen, das erlaubt, durch eine besondere Bewertung oder im Vergleich mit anderen Pferden konkrete Informationen zu erhalten, die Fortschritte der Zucht zu bewerten und den genetischen Einfluß der Zuchttiere mit diesem Bewertungssystem zu bestimmen. Eine Übersetzung dieses Bewertungssystems finden Sie hier.

Jeder der Parameter, die in Beziehung zu der im nachfolgenden Abschnitt stehenden Tabelle stehen, werden durch Punkte von 1 bis 10 in Übereinstimmung mit den folgenden Noten bewertet:


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Qualifikation der Exemplare
In Übereinstimmung hiermit qualifizieren sich die Pferde mit den Bewertungen, die wie folgt angegeben sind:

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Die Gesamtpunkte ergeben sich aus der Summe der Bewertungen der einzelnen Parameter, wobei bei jedem Parameter max. 10 Punkte vergeben werden können. Pferde mit einer Punkte-Bewertung unter 70 Punkten werden nicht in das Stutbuch eingetragen.

Diejenigen, die nicht die erforderliche Punktzahl erreichen, können auf Antrag des Eigentümers nocheinmal bewertet werden, um die Qualifizierung als “Qualifizierter Vererber“ zu erhalten, aber nur in den folgenden Fällen und nur in einer einzigen Wiederholung, unabhängig vom Aöter des Tieres. In der Qualifikationsakte des Tieres muss der Grund seiner Dusqalifizierung eingetragen werden.

1. Tiere mit einer Wertnote zwischen 60 und 70

2. Tiere die nachweisen, dass sie den Grund der Disqualifizierung überwunden haben.

Die Körung zum Qualifizierten Vererber kann in dem Fall zurückgezogen werden, wenn die Tiere oder ihre Nachkommen nachträglich schwere Mängel entwickeln, die ihre Disqualifizierung nach sich ziehen.
Um die Qualifikation durchzuführen werden Sammelstellen an bestimmten Orten mit angemessenen Einrichtungen eingerichtet, die die notwendigen Mittel zur Verfügung haben und der gängigen Norm bzgl. der Reinheit und des Wohlergehens der Pferde erfüllen, damit alle Tiere unter standardisierten Bedingungen gekört werden.
Dieses Qualifikationssystem kann durch andere, alternative Systeme ersetzt werden, wie durch die liniare Qualifikation, Morphologische Eigenschaften und Verhalten.


Eignung zum Vererber

1. Die exemplare des Geburtsverzeichnisses werden in das Hauptverzeichnis aufgenommen, nachdem sie nachgewiesen haben, dass sie dem Prototyp der Rasse entsprechen und dass keine disqualifizierenden Mängel vorliegen, die hier dargelegt werden, was durch autorisierte Personen bestätigt werden muss.

2. Die Exemplare aus dem Hauptregister werden auf Antrag der Besitzer durch Kommissionen, die zu diesem Zwecke eingesetzt werden, gekört.

3. Für die Qualifikation als “Qualifizierter Vererber“ oder als “Elitevererber“ werden die Pferde der Reinen Spanischen Rasse einer Körung unterzogen, die ihre lokomotorischen, genetischen und Vererberqualitäten bekundet, unter folgenden Modalitäten:

a) “Qualifizierte Verrerber“: Diejenigen Exemplare, die 3 Jahre oder älter sind, Hengste und Stuten, die die grundlegende Eigung für die Vererbung, so wie sie in den Kriterien in Absatz 5 aufgezeigt werden, die sich auf den Prototyp der Rasse und der Morphologie beziehen, eine Funktionalitätsprüfung und eine Untersuchung der Geschlechtsorgane, sowie eine Tierärztliche Untersuchung gleichermaßen bestanden haben. Diese Qualifikation wir in ihren Papieren oder ihrem Stammbaum aufgeführt.

b) “Elitevererber“: Diejenigen Exemplare, die 7 Jahre oder älter sind, Hengste und Stuten, die im Verzeichnis Qualifizierter Vererber aufgeführt sind und die im Rahmen des Selektionsschemas mittels einer Kontrolle morphologischer, funktioneller und reproduktiver Parameter einer genetischen Bewertung unterzogen werden, bei den Tieren selbst, sowie bei Ihren direkten Nachkommen und denen aus Seitenlinien. Es können auch diejenigen Tiere, Hengste und Stuten, als Elitevererber angesehen werden, die, obwohl sie nicht im Verzeichnis Qualifizierter Vererber aufgeführt sind, Nachkommen mit herauskommenden sportlichen Verdiensten haben, im Rahmen des Planes zur Verbesserug der Rasse.

5. Die Methoden künstlicher Befruchtug sind weiterhin für die Tiere aus dem Verzeichnis Qualifizierter Vererber und/oder dem Verzeichnis der Elitevererber zulässig, unter den Bedingungen, die offiziell festgelegt werden.

6. Es werden durch die Generalkommission der Stutbücher jährlich Deckscheine oder Bescheinigung für die künstliche Befruchtung ausgegeben, je nach Funktion der Kategorie des Hengstes, wobei nichtmehr nachkommen in das Geburtsregister eingetragen werden, als der Hengst im Geburtsjahr der Nachkommen berechtigt ist.



Disqualifiziert werden Tiere, die:

Eine Bewertung von unter 5 Punkten in irgendeinem der vorigen Bereiche erziehlen.
Mängel haben, die zur Abkörung führen.
Andere sehr schwere Mängel haben, die vererbbar sind.
Die nicht die Mindestwiderristhöhe erreichen, was zum Ausschluss führt: 1,53 Meter bei Stuten und 1,55 Meter bei Hengsten.

Bewegung und Funktionalität

Die Tiere werden an der Hand beurteilt, an der Longe und/oder frei laufend in den drei Gangarten Schritt, Trab und Galopp.
Es werden 1 bis 10 Punkte für die funktionellen Eigenschaften der Pferde Reiner Spanischen Rasse vergeben und besonders bewertet werden seine Flexiblität, Gleichgewicht, Koordination, Taktreinheit, Harmonie, Kadenz, Untertreten der Hinterbeine, Aktion der Beine und Raumgriff der Tritte.
Disqualifiziert werden Tiere die weniger als 5 Punkte in der Endnote erreichen.

Tierärztliche Untersuchung und Vererbereigenschaften

Die Tiere müssen eine Tierärztliche Untersuchung bestehen, die schwere vererbliche Mängel ausschließen soll, seien diese allgemeiner Art oder bei den einzelnen Gliedmaßen. Dies geschieht mittels einer Röntgenuntersuchung am Sprunggelenk und den Gelenken an Fesselkopf und Hufen, was Osteochondrosis, Osteoarthritis und Exotosis verschiedener Art ausschließen soll.
Ebenso müssen sie eine Untersuchung des Geschlechtsapparates bestehen.
Hengste: Vorgeschrieben ist die Durchführung eines Seminogramms, dass die angemessenen zootechnischen und sanitären Eigenschaften des Samens aufzeigt, so wie sie für Alter, Jahreszeit, geschlechtliche Aktivität usw. angemessen sind. Ebenso müssen sie eine Untersuchung des Geschlechtsapparates bestehen und keine erbliche Belasungen oder Fehler haben, die sich negativ auf die Zeugug auswirken oder vererbar sind, ausserdem die Einhodigkeit, Leistenbrüche, oder Brüche des Hodensacks oder andere.
Stuten: Sie müssen bereits einmal gefohlt haben oder tragend sein und eine klinische Untersuchung des Geschlechtsapparates bestehen die mittels Ultraschall durchgeführt wird und die Abwesenheit von angeborenen Anomalien oder vererbbaren Fehlern zootechnischer oder sanitärer Art nachweist.
Diese Untersuchungen müssen von einem Qualifizierten Tierarzt durchgeführt werden, der das Zertifikat mit den Ergebnissen an die Eigentümer der Tiere übergibt, damit sie vor der morphologischen Untersuchung und der Funktionalitätsprüfung der Tiere vorgelegt werden kann.
Die sanitären Prüfungen entsprechen den Kriterien, die durch die gegenwärtige Regelung aufgestellt werden.

Anlage

Bewertungssystem ANCCE Deutsch: [[File:2013 Koerreglement.pdf]]


Dateianlage:
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