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Reitplakette



Ausgehend von unserer Diskussion zum Thema Reitplaketten hier eine Zusammenfassung:

Jedes deutsche Bundesland regelt die Reitabgabe anders. Manche erheben sie, manche verzichten auch komplett darauf.

In NRW wird die Reitabgabe ausschließlich über die Kreisämter erhoben. Woanders dürfen Grundbesitzer Abgaben für die Nutzung ihrer Wege von den Reitern fordern.

Wenn in einem Bundesland Reitplakettenpflicht herrscht, müssen auch Gastreiter, also Reiter, die normalerweise in einem anderen Bundesland Zuhause sind, eine Reitplakette erwerben, wenn sie beispielsweise im Rahmen eines Reiturlaubs oder eines Wanderritts außerhalb einer privaten Reitanlage mit ihrem Pferd unterwegs sind.

--> Hier <-- Details zu den jeweiligen Landesgesetzen

Exemplarisch die Regelung für NRW:


Regelungen
Wald: Reiten ist auf gekennzeichneten Reitwegen gestattet. Wanderwege und Wanderpfade sowie Sport- und Lehrpfade dürfen nicht als Reitwege gekennzeichnet werden. Ausnahmen: in freigestellten Gebieten (geregelt durch die Kreise). Fahren nur mit Zustimmung des Grundeigentümers erlaubt.

Flur: Reiten ist auf allen privaten und öffentlichen Wegen gestattet, wenn nicht ausdrücklich verboten. Dies gilt auch für das Fahren auf privaten Wegen und Straßen, die nach der Straßenverkehrsordnung nur für den landwirtschaftlichen Verkehr frei gegeben sind.

Kennzeichnung der Pferde
Ja (für alle, die in der freien Landschaft oder im Wald auf Wegen oder Straßen reiten);
für das Fahren besteht keine Kennzeichnungspflicht

Reitabgabe: Reitkennzeichen mit Jahresplakette (Erstantrag) 39,50 Euro bei privater Nutzung und für vereinseigene Pferde, 89,50 Euro bei Reiterhöfen; Jahresplaketten (Folgeantrag) 30,50 Euro bei privater Nutzung und für vereinseigene Pferde, 80,50 Euro bei Reiterhöfen; Ausgabe durch die Unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte (die in den vorgenannten Beträgen enthaltenen Verwaltungsgebühren können unterschiedlich sein)

Die Plakette wird pro Halter ausgegeben. Ist man Halter von mehreren Pferden so heisst das, dass wenn man nur mit einem Pferd ins Gelände geht, ein Kennzeichen reicht. Dabei ist es unerheblich welches Pferd es ist.
Geht man allerdings mit mehreren der eigenen Pferde ins Gelände, benötigt man auch entsprechend viele Reitplaketten.

Aber was passiert, wenn man ohne Reitplakette erwischt wird? Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungswidrigkeit kann laut Gesetz mit einem Bußgeld ab 50 € geahndet werden. Die genaue Höhe des verhängten Bußgeldes kann aber unterschiedlich ausfallen, je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit.



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